Griechenland plant eine Besteuerung von Kryptowährungsgewinnen mit nur 10 Prozent und einem jährlichen Freibetrag von 500 Euro. Damit etabliert das Land den niedrigsten Steuersatz in der EU und schafft einen Anreiz für Trader, die aus höher besteuernden Ländern abwandern könnten.
Griechenland regelt die Besteuerung von Kryptogewinnen künftig deutlich moderater als die meisten EU-Länder. Der aktuelle Gesetzentwurf des griechischen Finanzministeriums sieht einen Pauschalsatz von 10 Prozent vor, mit einem Freibetrag von 500 Euro pro Jahr. Nur Zypern unterbietet diesen Satz mit 8 Prozent. Im Vergleich dazu verlangen Irland und Italien 33 Prozent, Frankreich 30 Prozent und Österreich 27,5 Prozent. Deutschland plant ab 2028 einen Satz von 25 Prozent – behält aber die Steuerbefreiung nach zwölfjähriger Haltefrist bei.
Der griechische Entwurf sieht mehrere Besonderheiten vor: Besteuerung erfolgt nur beim Umtausch in Euro oder Fiatgeld beziehungsweise beim Kauf von Waren und Dienstleistungen, der direkte Kryptotausch bleibt steuerfrei. Verluste lassen sich bis zu fünf Jahre vortragen, aber nur gegen künftige Kryptogewinne. Für Anleger gilt eine Amnestie: Wer bereits realisierte Gewinne freiwillig erklärt, kann dies innerhalb von 12 Monaten nach Gesetzesbeschluss straflos tun.
Hintergrund der Reform ist die neue EU-Transparenzrichtlinie DAC8, die seit Januar 2026 gilt. Krypto-Dienstleister müssen seither Transaktionsdaten von EU-Nutzern an nationale Steuerbehörden melden. Griechenland hat diese Regel bereits im Mai in nationales Recht umgesetzt. Der niedrige Steuersatz könnte das Land für Krypto-Trader attraktiv machen und zeigt die wachsende Konkurrenz zwischen EU-Ländern um Blockchain-Investitionen.