Die US-Behörde SEC hat neue Richtlinien veröffentlicht, die zeigen, unter welchen Bedingungen Token-Rückkäufe und Netzwerk-Upgrades nicht automatisch als Wertpapiere klassifiziert werden. Besonders die Bewerbung aktueller Netzwerk-Funktionen soll keine Gewinnerwartung bei Investoren schaffen.
Die SEC hat in ihrer aktuellen FAQ-Stellungnahme konkretisiert, dass die bloße Förderung bestehender Netzwerk-Funktionen nicht zwangsläufig zur Klassifizierung als Wertpapier führt. Dies ist bedeutsam für Blockchain-Projekte, die ihre technischen Fortschritte kommunizieren möchten, ohne dabei in regulatorische Grauzonen zu geraten.
Die Behörde unterscheidet dabei zwischen der reinen Darstellung von Netzwerk-Upgrades und technischen Verbesserungen einerseits sowie der expliziten Zusage von Gewinnen für Token-Holder andererseits. Solange Projekte nicht aktiv eine Gewinnerwartung schaffen, können sie ihre Entwicklungen transparent darstellen.
Token-Rückkäufe werden in der FAQ ebenfalls beleuchtet. Die SEC signalisiert hier Flexibilität, solange diese Maßnahmen nicht primär dazu dienen, synthetische Renditeerwartungen zu erzeugen oder als Substitute für echte Netzwerk-Gewinne zu fungieren. Diese Klarstellung hilft Projekten, ihre Kapitalallokation nachvollziehbar zu gestalten.