Das französische Parlament hat sich für eine Meldepflicht bei selbstverwahrten Kryptowerten ab 100.000 Euro ausgesprochen. Wer seine Bestände nicht offenlegt, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
Die Finanzkommission der Französischen Nationalversammlung hat am Freitag die Änderung I-CF821 angenommen, die Inhaber von privaten Krypto-Wallets zur Offenlegung ihrer Bestände verpflichtet. Die Regelung soll zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung dienen und bezieht sich auf Kryptowerte, die nicht bei einem Krypto-Dienstleister verwahrt werden, sondern in persönlichen Wallets lagern. Die Meldung muss auf Basis des Stichtags 31. Dezember erfolgen.
Das Gesetzesvorhaben wird damit begründet, dass 2021 Kryptovermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro generiert wurden, aber nur 400 Millionen Euro bei den Steuerbehörden deklariert wurden. Neben der Wallet-Meldepflicht wurden vier weitere Krypto-Maßnahmen verabschiedet, darunter eine Exit-Steuer auf Kryptovermögen ab 800.000 Euro und eine Steuer auf Stablecoin-Umtausch ab 2027.
Allerdings muss die Änderung einen weiteren legislativen Prozess durchlaufen: Die Finanzkommission lehnte später den Einnahmenstitel des Haushaltsgesetzes 2027 ab. Die Krypto-Änderungen müssen daher bei den Debatten in der Nationalversammlung erneut eingereicht und genehmigt werden, um Gesetzeskraft zu erlangen.