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Regulierung16. September 2026

SEC prüft Regeln für Krypto-Selbstverwahrung durch Fonds

Die SEC arbeitet an neuen Regelungen, die es Kryptofonds und Beratern ermöglichen sollen, digitale Vermögenswerte in eigenen Wallets zu verwahren. Ein konkreter Beschluss und ein Zeitplan liegen jedoch noch nicht vor.

Die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) hat einen Prozess eingeleitet, um Richtlinien zur Krypto-Selbstverwahrung durch institutionelle Akteure zu entwickeln. Dies würde Investmentfonds und Finanzberatern die Möglichkeit geben, ihre Kryptowährungen dezentral zu lagern, anstatt sich auf Drittverwahrer zu verlassen. Der Schritt signalisiert eine wachsende Akzeptanz von Kryptowährungen im regulierten Finanzsektor.

Bislang fehlen allerdings wesentliche Details für die praktische Umsetzung. Weder ein verbindlicher Beschluss noch ein konkreter Zeitplan wurden von der SEC kommuniziert. Unklar ist auch, wie der Haftungsrahmen ausgestaltet sein soll – also wer für Verluste oder Sicherheitsverletzungen bei der selbstverwahrten Vermögensverwaltung haftet.

Für den Kryptomarkt könnte eine Genehmigung der Selbstverwahrung bedeutende Auswirkungen haben. Sie würde institutionelle Investitionen erleichtern und das Vertrauen in dezentralisierte Lagerungsmodelle stärken. Gleichzeitig müssen die Regulatoren Sicherheitsstandards und Kontrollmechanismen etablieren, um Anleger und das Finanzsystem zu schützen.

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