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Markt31. Juli 2026

Münchner Gericht verbietet Suno Nutzung von GEMA-Musik

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass das KI-Musikunternehmen Suno Urheberrechte verletzt hat, indem es Musik aus dem GEMA-Katalog ohne Lizenz zum Trainieren seiner Modelle nutzte. Das Urteil verpflichtet KI-Unternehmen zur Lizenzierung, sowohl für das Training als auch für die Generierung von Musik.

Das Münchner Landgericht sprach in einem Urteil gegen die KI-Musikplattform Suno eine klare Verwarnung aus. Das Gericht stellte fest, dass Suno Urheberrechte verletzt hat, indem es geschützte Werke aus dem GEMA-Katalog ohne Genehmigung zur Trainierung seiner Künstliche-Intelligenz-Modelle verwendete. Die Klage der Verwertungsgesellschaft bezog sich auf insgesamt sechs Lieder, darunter bekannte Titel wie „Daddy Cool", „Rasputin" und „Mambo No. 5".

Suno teilte mit, dass die Plattform zur Erstellung neuer, nicht zur Reproduktion bestehender Musik entwickelt wurde. Das Unternehmen behauptet, das Gericht habe die Funktionsweise seiner Technologie grundlegend missverstanden und kündigte an, rechtliche Optionen zu prüfen, einschließlich einer möglichen Berufung. Diese Einschätzung wird jedoch durch geleakte Quellcodes in Frage gestellt, die zeigen, dass Suno über 113.000 Stunden Musik von YouTube Music sowie Material von Pond5 und Deezer zur Trainierung nutzte.

Das Urteil reiht sich in eine Serie von Gerichtsentscheidungen gegen KI-Unternehmen ein. Bereits vor acht Monaten verurteilte das Münchner Landgericht OpenAI wegen rechtswidriger Reproduktion urheberrechtlich geschützter Songtexte. Die Entscheidung gegen Suno signalisiert, dass deutsche Gerichte streng gegen die unlizenzierten Nutzung von Musik zum Training von KI-Systemen vorgehen.

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