Der französische Finanzausschuss hat einen Änderungsantrag angenommen, der Inhaber von selbst verwahrten Kryptowährungen ab 100.000 Euro zur Meldung verpflichten soll. Allerdings ist dies noch lange kein Gesetz – das Verfahren ist noch lange nicht abgeschlossen.
Der Finanzausschuss der französischen Nationalversammlung hat am 9. Oktober 2026 den Änderungsantrag I-CF821 angenommen. Dieser würde Eigentümer von nicht bei Krypto-Dienstleistern verwahrten Kryptowährungen verpflichten, Bestände ab 100.000 Euro zu melden. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Die Antragsteller begründen die Maßnahme mit einer erheblichen Steuerlücke: Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ermittelte 3,5 Milliarden Euro an Krypto-Kursgewinnen für 2021, gemeldet wurden jedoch nur 400 Millionen Euro.
Ausschussbeschlüsse sind im französischen Gesetzgebungsverfahren keine Endstationen. Die fünf angenommenen Krypto-Änderungsanträge, darunter die Meldepflicht, müssen erneut eingebracht und in den weiteren Parlamentsdebatten gebilligt werden. Erschwerend hinzu kommt: Der gleiche Finanzausschuss lehnte den Einnahmeteil des Haushalts 2027 mit großer Mehrheit ab. Die Plenardebatte über den Einnahmeteil beginnt am 13. Oktober 2026 – was aus den Ausschussanträgen dort wird, ist völlig offen.
Sollte der Vorschlag irgendwann Gesetz werden, würde Frankreich eines der Länder, die eine direkte Auskunftspflicht über in Privatwallets gehaltene Kryptowährungen einführen. Dies könnte für deutsche und europäische Krypto-Investoren relevant werden, da die Steuerlücke anderen europäischen Finanzministerien eine Vorlage für ähnliche Forderungen bietet. Aktuell besteht in Frankreich jedoch keine neue Meldepflicht.