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Markt13. Oktober 2026

Frankreich: Ausschuss billigt Meldepflicht für Krypto-Wallets

Der französische Finanzausschuss hat einen Änderungsantrag angenommen, der Besitzer von selbst verwahrten Kryptowährungen ab 100.000 Euro zur Meldung verpflichten soll. Allerdings ist dies noch lange kein Gesetz – mehrere Hürden müssen noch genommen werden.

Der Finanzausschuss der französischen Nationalversammlung hat am 9. Oktober 2026 dem Änderungsantrag I-CF821 zugestimmt, der eine Meldepflicht für Kryptobestände in privaten Wallets vorsieht. Die Regelung würde sich auf den Wert zum 31. Dezember beziehen und bei Nichtmeldung Bußgelder bis zu 10.000 Euro vorsehen. Eingereicht haben den Antrag die Abgeordneten Charles de Courson, Jean-Pierre Bataille und Michel Castellani von der Fraktionsgruppe LIOT.

Begründet wird die Maßnahme mit einer erheblichen Steuerlücke: Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss hatte für 2021 insgesamt 3,5 Milliarden Euro an Krypto-Kursgewinnen ermittelt, von denen aber nur 400 Millionen Euro gemeldet wurden. Neben der Meldepflicht wurden vom Ausschuss auch weitere Krypto-Änderungsanträge angenommen, etwa eine Auswanderungssteuer auf Bestände über 800.000 Euro.

Allerdings ist die Annahme im Ausschuss erst der Anfang eines langen Prozesses. Die angenommenen Anträge müssen erneut im Parlament eingebracht und gebilligt werden, um Gesetz zu werden. Erschwerend hinzu kommt, dass derselbe Ausschuss den Haushalt 2027, an den die Krypto-Anträge angehängt sind, mit deutlicher Mehrheit ablehnte. In der Plenardebatte ab dem 13. Oktober 2026 soll der ursprüngliche Regierungsentwurf als Grundlage dienen – was aus den Ausschussanträgen wird, bleibt offen.

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