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Regulierung02. Oktober 2026

SEC erleichtert Krypto-Verwahrung für Anlageberater

Die US-Regulierungsbehörde SEC hat einen Vorschlag veröffentlicht, der Anlageberatern unter bestimmten Bedingungen erlaubt, Krypto-Assets ihrer Kunden selbst zu verwahren, wenn kein qualifizierter Custodian verfügbar ist. Dies soll eine regulatorische Hürde beseitigen, die bislang viele Finanzdienstleister von Krypto-Investitionen abhielt.

Die SEC adressiert mit ihrem Vorschlag ein praktisches Problem des Krypto-Marktes: Viele Anlageberater können für bestimmte Token keinen qualifizierten Verwahrer finden und müssen daher auf entsprechende Angebote verzichten. Der neue Regelrahmen würde es ihnen ermöglichen, digitale Vermögenswerte unter Auflagen selbst zu halten. SEC-Vorsitzender Paul Atkins betont, dass der Krypto-Markt mittlerweile ein Multi-Billionen-Dollar-Sektor ist, die Regulierung aber nicht mitgewachsen ist.

Die Selbstverwahrung ist an mehrere Sicherheitsanforderungen gebunden: Anlageberater müssen quartalsweise überprüfen, ob kein Custodian verfügbar ist, und müssen umfassende Schutzmaßnahmen implementieren – etwa bei der Verwaltung privater Schlüssel, der Cybersicherheit und der Trennung von Kundenbeständen. Mindestens zwei autorisierte Personen müssen jeder Transaktion zustimmen.

Der Vorschlag eröffnet zudem eine Alternative: Regulierte staatliche Trust Companies können künftig als Krypto-Verwahrstellen tätig werden. SEC-Kommissar Mark Uyeda unterstreicht, dass trotz dieser Erleichterungen die treuhänderischen Pflichten der Anlageberater vollständig bestehen bleiben.

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