SEC-Vorsitzender Paul Atkins hat seinen Mitarbeiterstab beauftragt, einen Vorschlag zur direkten Krypto-Verwahrung durch Anlageberater zu erarbeiten. Die Initiative soll eine seit Jahren offene Frage im US-Wertpapierrecht klären – bislang liegt jedoch kein verbindliches Regelwerk vor.
Der Vorstoß adressiert ein praktisches Problem der institutionellen Krypto-Verwahrung: Für manche digitale Assets existieren keine qualifizierten externen Verwahrer. Mit der neuen Initiative könnten Anlageberater künftig unter bestimmten Bedingungen Krypto-Assets selbst verwahren, statt diese zwingend an spezialisierte Drittanbieter abgeben zu müssen. Dies betrifft sowohl die direkte Verwahrung als auch regulierte Fonds.
Parallel dazu sollen staatlich zugelassene Trust-Gesellschaften als alternative Verwahrer fungieren können. Diese könnten für Berater und regulierte Fonds digitale Assets halten und würden so eine zusätzliche Infrastrukturlösung bieten. Die Überprüfung der SEC-Custody-Regeln, die bereits dem Weißen Haus vorlag, bildete die Grundlage für Atkins' Initiative.
Die Initiative ist Teil eines umfassenderen Krypto-Regulierungsrahmens der SEC, der auch Fragen zum Regulation von Krypto-Assets und zur Modernisierung von Transfer-Agent-Regeln einschließt. Konkrete Auswirkungen auf Vermögensverwalter und ihre Krypto-Allokationen bleiben bis zur formalen Regelsetzung offen.