Ein Münchner Gericht hat entschieden, dass das KI-Musikunternehmen Suno Urheberrechte verletzt hat, indem es Musik aus dem GEMA-Katalog ohne Lizenz zum Trainieren seiner Modelle nutzte. Das Urteil verpflichtet KI-Unternehmen nun, Lizenzen sowohl für das Modelltraining als auch für die Generierung von Musik zu erwerben.
Das Münchner Landgericht hat Suno in einem Urheberrechtsstreit gegen die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verurteilt. Die Richter stellten fest, dass das Unternehmen das Urheberrecht durch die Nutzung von Musik aus dem GEMA-Katalog zum Training seiner KI-Modelle sowie durch die Vervielfältigung geschützter Werke ohne Lizenz verletzt hat. Die Klage bezog sich auf insgesamt sechs Songs, darunter bekannte Titel wie „Daddy Cool" und „Rasputin".
Suno bestreitet die Vorwürfe und argumentiert, dass seine Plattform entwickelt wurde, um Menschen beim Erstellen neuer Musik zu unterstützen, nicht um existierende Songs zu reproduzieren. Das Unternehmen kritisiert das Urteil als grundlegende Fehlcharakterisierung seiner Technologie und prüft derzeit rechtliche Gegenmaßnahmen, einschließlich einer möglichen Berufung. Das Gericht hingegen sieht die Technologie als Verletzung von Urheberrechten an.
Das Urteil reiht sich in eine wachsende Serie von Klagen gegen KI-Musikunternehmen ein. Im Dezember vergangenen Jahres gewann die GEMA bereits einen ähnlichen Prozess gegen OpenAI. Darüber hinaus wurde bekannt, dass Suno Trainingsdaten aus über 113.000 Stunden YouTube-Musik, 62.000 Stunden von Pond5 und 12.000 Stunden von Deezer nutzte – Fakten, die die Musikindustrie als Beweis für illegale Trainingsmethoden anführt.